Letzter Gang

Gedanken zum traurigen und letzten Gang zum Tierarzt

Traurig ist es immer, wenn uns ein lieber Freund verlässt.
Bitte geben Sie sich und Ihrem Tier die Zeit, diese Erfahrung gemeinsam zu machen und Ihr Tier in der Stunde des Todes, vor allem beim Tierarzt, nicht alleine zu lassen. Ihr tierischer Freund hat Sie ja schließlich auch lange treu begleitet und Ihnen Freude und viel Vertrauen entgegengebracht.

Und dann?

Das Tier einfach beim Tierarzt lassen? Vielleicht auf einen Tierfriedhof oder doch lieber einäschern? Oder im Garten begraben? Dazu sollten Sie sich Gedanken machen bevor es soweit ist.
Unsere Gedanken und Anregungen zu diesem Thema können Sie hier nachlesen.
Wenn Sie sich beim Tierarzt von Ihrem Tier verabschieden und es dort belassen, dann wird Ihr lieber Freund automatisch und nach gesetzlichen vorgeschriebenen Bestimmungen von der zuständigen Tierkörperbeseitigungsanstalt abgeholt.
Dort wird es in einer nicht sehr schönen Prozedur zu Tiermehl und Tierfett verarbeitet. Die Übererreste werden anschließend verkauft und als Brennstoffersatz in Industriegroßanlagen verfeuert.
Trotzdem müssen Sie die Kosten bis zu 60,00 Euro tragen. Die Möglichkeit eines Tiergrabes auf einem Tierfriedhof ist eine vergleichsweise schönere Alternative. Allerdings ist auch dann Ihr Tier dann nicht mehr bei Ihnen und Sie müssen sich um ein kleines Grab zu kümmern.
Oder doch lieber einäschern?
Hier haben Sie die Möglichkeit einer Sammeleinäscherung mit mehreren Tieren gemeinsam, ohne dass Sie die Asche zurückerhalten.
Oder eine Einzeleinäscherung! Hierbei können Sie ihr Tier anschließend in einer Urne Ihrer Wahl bei sich behalten. Sie können anschließend die Asche Ihrers Lieblings im Garten begraben. Hier wird Ihr Tier im Ganzen verbrannt und nicht zu Tiermehl zerkleinert. Allerdings können die Tiere so auch nicht mehr wirtschaftlich genutzt werden. Das Tier kann vom Tierarzt oder bei Ihnen Zuhause abgeholt werden und wird nach Ihren Wünschen eingeäschert oder auf einem Tierfriedhof begraben.
Beerdigungen im eigenen Garten sind von der örtlichen Gemeinde lediglich geduldet und mancherorts sogar verboten. Vor allem in Wasserschutzgebieten ist davon abzuraten.
Auf jeden Fall sollte gewährleistet sein dass keine Medikamente und ansteckende Erkrankungen, die womöglich durch Kleinlebewesen verschleppt werden können, oder Gewässer verunreinigen, in den Boden gelangen.
Wir, die Vereinigung für Katzenschutz Nürnberg - Fürth e. V. haben uns aus diesen Gründen überwiegend für die Möglichkeit der Sammeleinäscherung, in Ausnahmefällen Einzeleinäscherung, entschieden.
Weiteres dazu finden sie unter den Links Anubis Tierkrematorium in Lauf a. d. Pegnitz.

 
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